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   OLG Celle, 21.10.1991 - 18 WF 162/91   

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https://dejure.org/1991,3373
OLG Celle, 21.10.1991 - 18 WF 162/91 (https://dejure.org/1991,3373)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.10.1991 - 18 WF 162/91 (https://dejure.org/1991,3373)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Oktober 1991 - 18 WF 162/91 (https://dejure.org/1991,3373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1412
  • FamRZ 1992, 582
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 29.04.2004 - 3 UF 15/04

    Rückerstattung zuviel gezahlten Kindesunterhalts - Mitteilungspflicht des

    Dies kann dann angenommen werden, "wenn ein Unterhaltsschuldner aufgrund vorangegangenen Tuns des Unterhaltsgläubigers sowie nach der Lebenserfahrung keine Veranlassung hatte, sich des Fortbestandes der anspruchsbegründenden Umstände durch ein Auskunftsverlangen zu vergewissern, und der Unterhaltsgläubiger sodann trotz einer für den Schuldner nicht erkennbaren Veränderung in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen, die den materiell-rechtlichen Unterhaltsanspruch ersichtlich erlöschen lässt, eine festgesetzte Unterhaltsrente wieder entgegennimmt und dadurch den Irrtum fördert, in seinen Verhältnissen habe sich nichts geändert" (so BGH NJW 1986, 2047, 2049, OLG Celle, FamRZ 1992, 582, 583).
  • OLG Bremen, 21.07.1999 - 1 U 130/98

    Missbrauch eines Vergleichs als Vollstreckungstitel; Geltung des

    Ob sich die Partei eines gerichtlich protokollierten Vergleichs auf dessen Unwirksamkeit mit der Begründung, die Vollstreckung aus dem Vergleich stelle eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB dar, überhaupt berufen kann, ist zweifelhaft, da Prozessvergleiche nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (BGH, NJW 1977, 583, 584) und es deshalb auch keiner aus § 826 BGB begründeten Rechtskraftdurchbrechung bedarf, zumal sich die Vergleichsparteien unter den Voraussetzungen z.B. der §§ 779 Abs. 1 und 123 BGB von dem Vergleich lösen können (zu dieser Problematik sh. z.B. RGZ 84, 131, 133; BGH, LM Nr. 3 § 826 (Fa) BGB ; OLG Celle, FamRZ 1992, 582 ; Staudinger-Oechsler, BGB -Komm., 13. Aufl. 1998, § 826 Rdn. 543; Soergel-Hönn/Dönneweg, BGB -Komm., 12. Aufl. 1998, § 826 Rdn. 238).
  • KG, 16.06.2004 - 8 W 50/04

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Vollstreckung aus einem Vergleich

    Ob sich die Partei eines gerichtlich protokollierten Vergleichs auf dessen Unwirksamkeit mit der Begründung, die Vollstreckung aus dem Vergleich stelle eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB dar, überhaupt berufen kann, ist zweifelhaft, da Prozessvergleiche nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (BGH NJW 77, 583, 584) und es deshalb auch keiner aus § 826 BGB begründeten Rechtskraftdurchbrechung bedarf, zumal sich die Vergleichsparteien unter den Voraussetzungen z.B. der §§ 779 Abs. 1 und 123 BGB von dem Vergleich lösen können (zu dieser Problematik sh. z. B. RGZ 84, 131, 133; BGH LM Nr. 3 § 826 (Fa) BGB; OLG Celle FamRZ 92, 582; Staudinger-Oechsler, BGB-Komm., 13. Aufl., 1998, § 826 Rn. 543; Soergel-Hönn/Dönneweg, BGB-Komm., 12. Aufl. 1998, § 826 Rn. 238; Hanseatisches OLG Bremen, OLGR Bremen 1999, 415).
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